Versicherungen im Tauchsport unseres VereinsDie Tipseite !!!
Tauchen ist ein sicherer Sport, wird er nach den Richtlinien des Verbandes Deutscher Sporttaucher e.V. ausgeübt. Gleichwohl vermittelt Dir Deine Mitgliedschaft im Verein Versicherungsschutz gegen eventuelle Risiken Deiner tauchsportlichen und vereinsaktiven Betätigung.
1.Speziell aufs Tauchen ausgerichtet ist die Sportversicherung welche der VDST für die Mitglieder seiner Vereine mit dem Gerling Konzern Köln abgeschlossen hat. Sie umfaßt drei Risikobereiche mit folgenden Leistungen:
a)Unfallversicherung
Leistungen für
Unfälle (einschließlich Dekompressionsunfälle) bei VDST-
Landesverbands - und Vereinsveranstaltungen sowie auch bei E i n z e l
u n t e r n e h m u n g e n (z.B. privater Urlaub eines Mitglieds).
Leistungssummen in der Altersgruppe von 16.bis zum 65.Lebensjahr: Bei Invalidität bis zu 38.346,- EUR. Bei Tod einer alleinstehenden Person 5.112 EUR. Bei Tod von Verheirateten und Alleinerziehenden Personen je nach Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder bis zu 15.338,EUR Heilkosten 15.ooo,- EUR Bergungskosten 15.338 EUR
b)Haftpflichtversicherung Deckungssumme je 1.o22.583,EUR pauschal für Person und Sachschäden. Allerdings ist die Gesamtleistung des Gerlingkonzerns für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Doppelte vorstehender Deckungssumme beschränkt.
c. Rechtschutzversicherung
Die Deckungssumme
beträgt 51.192,EUR je Versicherungsfall.
Für Haftpflicht
? und Rechtsschutz wird vom Gerling Konzern Versicherungsschutz nur gewährt,
wenn und soweit für diese Risiken keine anderweitige Deckung besteht.
2. Zusätzlichen
Versicherungsschutz gewährt die Sportversicherung der S p o r t h
i l f e N i e d e r s a c h s e n , ein Versicherungsvertrag u.a.
des L a n d e s s p o r t b u n d e s mit der A R A G S p o
r t v e r s i c h e r u n g . Er deckt nur Risiken ab, die sich aus Veranstaltungen
unseres Vereins oder Deinem ehrenamtlichen Einsatz für den Verein
ergeben. Versichert in der ARAG Sportversicherung sind also nur die Schäden,
die während des üblichen Sportbetriebes unseres Vereins (Schwimmbadtraining,
Prüfungstauchgänge, Ausbildungslager etc.)entstanden sind. Einzelunternehmungen
von Mitgliedern genießen nur dann diesen Versicherungsschutz, sofern
und soweit die Einzelaktivitäten ausdrücklich vom Verein angeordnet
worden sind. Diese Versicherung will in erster Li nie Deinen persönlichen
Einsatz in und für Deinen Verein fördern und absichern. Entsprechend
ist die Absi cherung nicht nur auf Risiken aus dem eigentlichen Tauchbetrieb
beschränkt. Jedweder Einsatz im Verein, z.B. Mitarbeit an Bauobjekten,
Wartungen, Instandsetzungen, Hilfe bei Vereinsveranstaltungen, Vorstands?
,Ausschuß?, Ausbildertätigkeit etc., fällt auch darunter.
Das Leistungsprogramm der ARAG Sportversicherung ist umfangreich,
jedoch sind die Anspruchsvoraussetzungen sehr differenziert. Dazu die nachfolgende
kleine Übersicht:
a. Unfallversicherung
bei Tod einer alleinstehenden Person 2.5oo,-EUR zusätzlich pro versorgungspflichtige
Kind 1.5oo EUR bei Invalidität 25.ooo,?EUR bei höherem Invaliditätsgrad
sogar bis zu lo5.ooo EUR
b)Haftpflicht Deckungssumme für Personen und Sachschäden je Ereignis bis zu 1.ooo.ooo EUR. Interessant ist, daß auch gegenseitige Ersatzansprüche von Vereinsmitgliedern untereinander wegen Sachschadens darunter fallen können.
c)Rechtsschutzversicherung
je Rechtsschutzfall 5o.ooo EUR
3. Unter der Kurzfassung
"V D S T T a u c h e r h o t l i n e " verbirgt sich eine Auslandsreise
Krankenversicherung mit einem speziell auf Taucherunfälle ausgerichteten
medizinischen Beratungsdienst. Vertragspartner des VDST bei dieser Versicherung
ist die Globale Krankenversicherung AG Köln.
Unter der Hotlinenummer
- sie ist wasserfest auf Deinem Mitgliedsausweis vermerkt -kann jedes Mitglied
bei einem Tauchunfall einen 24 stündigen Bereitschaftsdienst anrufen.
Über die Hotline wird Kontakt mit einem Tauchmediziner hergestellt.
Mittels einer Konferenzschaltung entscheidet der Bereitschaftsdienst gemeinsam
mit dem verunglückten Taucher, dem VDST?Tauchmediziner, dem behandelden
Arzt vor Ort über die weitere Behandlung,z.B. über eine mögliche
Druckkammerbehandlung oder einen Rücktransport in die Heimat. Der
K r a n k e n v e r s i c h e r u n g s s c h u t z erstreckt sich auf
Auslandsaufenthalten bis zu einer Höchstdauer von 56 Tagen pro Reise,
jedoch mit individueller Verlängerungsmöglichkeit. Er übernimmt
die Behandlungskosten aller akuten Erkrankungen, also nicht nur die Erkrankungen
als Folge eines Tauchunglücks, und die Kosten eines medizinisch notwendigen
Rücktransportes. Besteht allerdings Anspruch auf Leistungen aus der
gesetzlichen oder einer anderen privaten Krankenversicherung etc., so ist
die Globale Krankenversicherung nur für Aufwendungen leistungspflichtig,welche
von den anderen Leistungstägern nicht gedeckt sind.
4. Alle Leistungen
aus diesen Versicherungen stehen Dir als aktivem oder passivem Mitglied
zu. Unser Verein ist Mitglied im VDST und im Landessportbund, damit auch
am Beitragsaufkommen für die Versicherungen beteiligt. Nichtmitglieder,
auch Familienangehörige oder Lebenspartner, sind natürlich nicht
versichert. Diese Kurzübersicht soll Dir eine schnelle und leichtverständliche
Information geben. Ob im Schadensfall eine Versicherungsleistung tatsächlich
beansprucht werden kann, wird vor allem in Haftpflicht und in Rechtsschutzangelegenheiten
nur an Hand des konkreten Schadensereignisses beurteilt werden können.
Du weißt, daß allgemeine und besondere Versicherungsbedingungen
im privaten Versicherungswesen eine Vielzahl von Einschränkungen und
Versicherungsausschlüssen vorsehen. Sich rechtzeitig um fachkundigen
Rat zu bemühen, ist immerhilfreich. Wer am genauen Wortlaut der einzelnen
Versicherungen interessiert ist, kann die Broschüren bei den zuständigen
Versicherungen oder dem VDST gegen geringen Unkostenbeitrag anfordern.
Dazu folgende Anschriften:
Gerling, von Werthstr.
4-14 5o67o Köln
Globale Krankenversicherung,Venloerstr.
25 5o672 Köln
ARAG Sportversicherung,Schillerstr.
31 3o159 Hannover
Stand März 2002
Dr. W. Syben
Sachabteilung Recht TLN
Ab dem 40. Lebensjahr muss die Tauchsportärztliche Untersuchung bekanntlich jedes Jahr durchgeführt werden.
Dies ist eine Ärztliche
Leistung, die nicht von den Kassen bezahlt wird, sondern privat bezahlt
werden muss.
Je nach Umfang der
Untersuchung nehmen einige Ärzte so zwischen 40,- und 110,- DM dafür.
Aber hier gibt es eine gute Gelegenheit Geld zu sparen, -wenn man über 35 Jahre alt ist.
Die Krankenkassen bieten
für diese Altersgruppe den sogenannten 'Check up 35' an. Dieser beinhaltet
eine Blutuntersuchung, evtl. ein EKG und eine Ganzkörperuntersuchung.
Sinn des Ganzen ist eine frühzeitige Erkennung und Behandlung von
häufig schon in diesem Alter versteckt vorkommenden Krankheiten (z.B.
hoher Blutdruck oder hohe Blutfette).
Fast jeder Arzt dürfte
nach so einer Untersuchung, wenn alles o.k. ist bereit sein, Euch die tauchsportärztliche
Unbedenklichkeit in Eurem Taucherpass zu bescheinigen - umsonst.
Leider beinhaltet dieser Check keine Lungenfunktionsuntersuchung, die meiner Meinung nach für Taucher einer der wichtigsten Tests ist. Meist wird er auch bei den bezahlten Untersuchungen nicht durchgeführt oder erstreckt sich auf eine nichtssagende Lungenvolumenmessung. Wenn Ihr aber auf Eure Sportlichen Aktivitäten unter Wasser hinweist und schn gerne wissen wollt. ob Eure Lunge noch in Ordnung ist, wird Euer Doc, sofern er ein Gerät dafür besitzt, gerne mal nachforschen.
Von denen unter 35
haben noch die im 13. Lebensjarhr eine Chance. Seit kurzem gibt es für
diese Kinder eine Jugendvorsorgeuntersuchung, manchmal auch als U10 bezeichnet.
Sie ist dem Check ähnlich.
Für alle anderen
bleibt der Trost noch nicht so alt zu sein.
Dieser Tip stammt von
Dr. Heiko Schmahl