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Versicherungen im Tauchsport unseres Vereins

Tauchen ist ein sicherer Sport, wird er nach den Richtlinien des Verbandes Deutscher Sporttaucher e.V. ausgeübt. Gleichwohl vermittelt Dir Deine Mitgliedschaft im Verein Versicherungsschutz gegen eventuelle Risiken Deiner tauchsportlichen und vereinsaktiven Betätigung.

1.Speziell aufs Tauchen ausgerichtet ist die Sportversicherung welche der VDST für die Mitglieder seiner Vereine mit dem Gerling Konzern Köln abgeschlossen hat. Sie umfaßt drei Risikobereiche mit folgenden Leistungen:

a)Unfallversicherung
 Leistungen für Unfälle (einschließlich Dekompressionsunfälle) bei VDST- Landesverbands - und Vereinsveranstaltungen sowie auch bei E i n z e l u n t e r n e h m u n g e n (z.B. privater Urlaub eines Mitglieds).

Leistungssummen in der Altersgruppe von 16.bis zum 65.Lebensjahr: Bei Invalidität bis zu 38.346,- EUR. Bei Tod einer alleinstehenden Person 5.112 EUR. Bei Tod von Verheirateten und Alleinerziehenden Personen je nach Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder bis zu 15.338,EUR Heilkosten 15.ooo,- EUR Bergungskosten 15.338 EUR

b)Haftpflichtversicherung Deckungssumme je 1.o22.583,EUR pauschal für Person und Sachschäden. Allerdings ist die Gesamtleistung des Gerlingkonzerns für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Doppelte vorstehender Deckungssumme beschränkt.

c. Rechtschutzversicherung
Die Deckungssumme beträgt 51.192,EUR je Versicherungsfall.
 

Für Haftpflicht ? und Rechtsschutz wird vom Gerling Konzern Versicherungsschutz nur gewährt, wenn und soweit für diese Risiken keine anderweitige Deckung besteht.
 

2. Zusätzlichen Versicherungsschutz gewährt die Sportversicherung der S p o r t h i l f e N i e d e r s a c h s e n , ein Versicherungsvertrag  u.a. des  L a n d e s s p o r t b u n d e s mit der A R A G  S p o r t v e r s i c h e r u n g . Er deckt nur Risiken ab, die sich aus Veranstaltungen unseres Vereins oder Deinem ehrenamtlichen Einsatz für den Verein ergeben. Versichert in der ARAG Sportversicherung sind also nur die Schäden, die während des üblichen Sportbetriebes unseres Vereins (Schwimmbadtraining,  Prüfungstauchgänge, Ausbildungslager etc.)entstanden sind. Einzelunternehmungen von Mitgliedern genießen nur dann diesen Versicherungsschutz, sofern und soweit die Einzelaktivitäten ausdrücklich vom Verein angeordnet worden sind. Diese Versicherung will in erster Li nie Deinen persönlichen Einsatz in und für Deinen Verein fördern und absichern. Entsprechend ist die Absi cherung nicht nur auf Risiken aus dem eigentlichen Tauchbetrieb beschränkt. Jedweder Einsatz im Verein, z.B. Mitarbeit an Bauobjekten, Wartungen, Instandsetzungen, Hilfe bei Vereinsveranstaltungen, Vorstands? ,Ausschuß?, Ausbildertätigkeit etc., fällt auch darunter. Das Leistungsprogramm der ARAG Sportversicherung ist  umfangreich, jedoch sind die Anspruchsvoraussetzungen sehr differenziert. Dazu die nachfolgende kleine Übersicht:
a. Unfallversicherung bei Tod einer alleinstehenden Person 2.5oo,-EUR zusätzlich pro versorgungspflichtige Kind 1.5oo EUR bei Invalidität 25.ooo,?EUR bei höherem Invaliditätsgrad sogar bis zu lo5.ooo EUR
 

b)Haftpflicht Deckungssumme für Personen und Sachschäden je Ereignis bis zu 1.ooo.ooo EUR. Interessant ist, daß auch gegenseitige Ersatzansprüche von Vereinsmitgliedern untereinander wegen Sachschadens darunter fallen können.

c)Rechtsschutzversicherung je Rechtsschutzfall 5o.ooo EUR
 

3. Unter der Kurzfassung "V D S T  T a u c h e r h o t l i n e " verbirgt sich eine Auslandsreise  Krankenversicherung mit einem speziell auf Taucherunfälle ausgerichteten medizinischen Beratungsdienst. Vertragspartner des VDST bei dieser Versicherung ist die Globale Krankenversicherung AG Köln.
 

Unter der Hotlinenummer - sie ist wasserfest auf Deinem Mitgliedsausweis vermerkt -kann jedes Mitglied bei einem Tauchunfall einen 24 stündigen Bereitschaftsdienst anrufen. Über die Hotline wird Kontakt mit einem Tauchmediziner hergestellt. Mittels einer Konferenzschaltung entscheidet der Bereitschaftsdienst gemeinsam mit dem verunglückten Taucher, dem VDST?Tauchmediziner, dem behandelden Arzt vor Ort über die weitere Behandlung,z.B. über eine mögliche Druckkammerbehandlung oder einen Rücktransport in die Heimat. Der K r a n k e n v e r s i c h e r u n g s s c h u t z erstreckt sich auf Auslandsaufenthalten bis zu einer Höchstdauer von 56 Tagen pro Reise, jedoch mit individueller Verlängerungsmöglichkeit. Er übernimmt die Behandlungskosten aller akuten Erkrankungen, also nicht nur die Erkrankungen als Folge eines Tauchunglücks, und die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransportes. Besteht allerdings Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen oder einer anderen privaten Krankenversicherung etc., so ist die Globale Krankenversicherung nur für Aufwendungen leistungspflichtig,welche von den anderen Leistungstägern nicht gedeckt sind.
 

4. Alle Leistungen aus diesen Versicherungen stehen Dir als aktivem oder passivem Mitglied zu. Unser Verein ist Mitglied im VDST und im Landessportbund, damit auch am Beitragsaufkommen für die Versicherungen beteiligt. Nichtmitglieder, auch Familienangehörige oder Lebenspartner, sind natürlich nicht versichert. Diese Kurzübersicht soll Dir eine schnelle und leichtverständliche Information geben. Ob im Schadensfall eine Versicherungsleistung tatsächlich beansprucht werden kann, wird vor allem in Haftpflicht und in Rechtsschutzangelegenheiten nur an Hand des konkreten Schadensereignisses beurteilt werden können. Du weißt, daß allgemeine und besondere Versicherungsbedingungen im privaten Versicherungswesen eine Vielzahl von Einschränkungen und Versicherungsausschlüssen vorsehen. Sich rechtzeitig um fachkundigen Rat zu bemühen, ist immerhilfreich. Wer am genauen Wortlaut der einzelnen Versicherungen interessiert ist, kann die Broschüren bei den zuständigen Versicherungen oder dem VDST gegen geringen Unkostenbeitrag anfordern. Dazu folgende Anschriften:
Gerling, von Werthstr. 4-14   5o67o Köln
 Globale Krankenversicherung,Venloerstr. 25   5o672 Köln
ARAG Sportversicherung,Schillerstr. 31   3o159 Hannover
 
 

Stand März 2002                                                      Dr. W. Syben
                                                                                 Sachabteilung Recht TLN


Ab dem 40. Lebensjahr  muss die Tauchsportärztliche Untersuchung bekanntlich jedes Jahr durchgeführt werden.

Dies ist eine Ärztliche Leistung, die nicht von den Kassen bezahlt wird, sondern privat bezahlt werden muss.
Je nach Umfang der Untersuchung nehmen einige Ärzte so zwischen 40,- und 110,- DM dafür.

Aber hier gibt es eine gute Gelegenheit Geld zu sparen, -wenn man über 35 Jahre alt ist.

Die Krankenkassen bieten für diese Altersgruppe den sogenannten 'Check up 35' an. Dieser beinhaltet eine Blutuntersuchung, evtl. ein EKG und eine Ganzkörperuntersuchung. Sinn des Ganzen ist eine frühzeitige Erkennung und Behandlung von häufig schon in diesem Alter versteckt vorkommenden Krankheiten (z.B. hoher Blutdruck oder hohe Blutfette).
Fast jeder Arzt dürfte nach so einer Untersuchung, wenn alles o.k. ist bereit sein, Euch die tauchsportärztliche Unbedenklichkeit in Eurem Taucherpass zu bescheinigen - umsonst.

Leider beinhaltet dieser Check keine Lungenfunktionsuntersuchung, die meiner Meinung nach für Taucher einer der wichtigsten Tests ist. Meist wird er auch bei den bezahlten Untersuchungen nicht durchgeführt oder erstreckt sich auf eine nichtssagende Lungenvolumenmessung. Wenn Ihr aber auf Eure Sportlichen Aktivitäten unter Wasser hinweist und schn gerne wissen wollt. ob Eure Lunge noch in Ordnung ist, wird Euer Doc, sofern er ein Gerät dafür besitzt, gerne mal nachforschen.

Von denen unter 35 haben noch die im 13. Lebensjarhr eine Chance. Seit kurzem gibt es für diese Kinder eine Jugendvorsorgeuntersuchung, manchmal auch als U10 bezeichnet. Sie ist dem Check ähnlich.
Für alle anderen bleibt der Trost noch nicht so alt zu sein.

Dieser Tip stammt von

Dr. Heiko Schmahl
 

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